Umzug in die Schweiz

Aufenthaltsbewilligung

Bevor es mit Sack und Pack los geht, muss eine Aufenthaltsbewilligung vorliegen! 

Die Aufenthaltsbewilligung wird in folgende Unterkategorien aufgeteilt:

Ausweis B: Jahresaufenthaltsbewilligung - bis zu 5 Jahren gültig.

Ausweis L: Kurzaufenthalt (Praktikantinnen und Praktikanten, Stagiaires, Studierende, Schülerinnen und Schüler, Personen, die eine medizinische Behandlung benötigen, usw.)

Ausweis C: Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit für Familienangehörige von Angehörigen.

Niederlassungsbewilligung: Die Niederlassungsbewilligung ist unbefristet. Sie darf nicht mit Bedingungen verbunden werden.

Anmerkung: In der Regel beantragt der Arbeitgeber die Aufenthaltsbewilligung. Nach Ablauf des Ausweis B, erhält man in der Regel eine Nachricht von der Behörde und kann eine Niederlassungsbewilligung beantragen.

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Umzugshilfe der Helvetia

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