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Bevor es mit Sack und Pack los geht, muss eine Aufenthaltsbewilligung vorliegen! Die Aufenthaltsbewilligung wird in folgende Unterkategorien aufgeteilt: Ausweis B: Jahresaufenthaltsbewilligung - bis zu 5 Jahren gültig. Ausweis L: Kurzaufenthalt (Praktikantinnen und Praktikanten, Stagiaires, Studierende, Schülerinnen und Schüler, Personen, die eine medizinische Behandlung benötigen, usw.) Ausweis C: Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit für Familienangehörige von Angehörigen. Niederlassungsbewilligung: Die Niederlassungsbewilligung ist unbefristet. Sie darf nicht mit Bedingungen verbunden werden. Anmerkung: In der Regel beantragt der Arbeitgeber die Aufenthaltsbewilligung. Nach Ablauf des Ausweis B, erhält man in der Regel eine Nachricht von der Behörde und kann eine Niederlassungsbewilligung beantragen.
Umzugshilfe der Helvetia
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